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Grundsätzliches

Der Initiative wird praktisch nur Sympathie entgegengebracht: Über 150’000 gesammelte Unterschriften, über 3000 veröffentlichte Medienberichte im In- und Ausland. Sogar Bundesrat Schneider Amman hat dem Initiator Armin Capaul zu seiner Unermüdlichkeit gratuliert. Hand auf’s Herz: Ist alles klar oder spricht doch noch irgendwas dagegen?
Die Haltung behornter Kühe und Ziegen bedeutet mehr Arbeit und finanziellen Aufwand. Es wird darum eine einfache Entschädigung für die Haltung behornter Tiere eingeführt.
Die Initiative und ihre Umsetzung beruhen zu 100% auf Freiwilligkeit. Es werden keine Verbote – z.B. der Enthornung – ausgesprochen. Weiterhin entscheiden die Tierhalterinnen und Tierhalter, welche Art Kühe und Ziegen sie halten wollen: mit oder ohne Horn.
Die Umsetzung soll in Verbindung mit dem sogenannten RAUS-Programm geschehen. Damit ist die Einhaltung anderer wichtiger Tierwohlstandards gewährleistet, d.h. die tierschutzgerechte Haltung in jeder Art Stall.

Zur Problematik der Enthornung

Gibt es wissenschaftlichen Belege für die Schmerzhaftigkeit der Enthornung?
Ja. Professorin Claudia Spadavecchia von der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Bern (Vetsuisse) hat das 2016 zusammen mit Daniela Casoni untersucht. Sie kamen zum Schluss, dass über 20% der enthornten Kälber mehr als 3 Monate Langzeitschmerzen erleiden. Auch die Kurzzeitschmerzen werden deutlich dargestellt.
In der Ostschweiz am Sonntag vom 19. August 2018 erschien ein ausführlicher Artikel darüber. Sie finden ihn auf unserer Website hier.

Wieso greift der Gesetzgeber aufgrund dieser Erkenntnisse nicht ein?
Diese Frage stellen wir uns auch. Bitte wenden Sie sich dafür ans Bundesamt für Landwirtschaft.

Wieso dürfen Kühe und Ziegen (bzw. Nutztiere) weiterhin enthornt werden, obwohl gleichartige Eingriffe bei Haustieren seit 2008 durch das Tierschutzrecht untersagt sind?
Heimtiere betrachten wir gesellschaftlich anders als Nutztiere. Heimtiere sind unsere Freunde. Die Nutztiere hingegen werden als Produktionsmittel betrachtet. Sie erhalten geringere Aufmerksamkeit, haben ethisch und juristisch betrachtet weniger Wert und Würde. Deshalb sind bei den Nutztieren mehr Eingriffe erlaubt.
Einfach gesagt: Die Unterschiede bestehen, weil bei den Nutztieren viel weniger achtsam auf ihre Haltung geachtet wird als bei Heimtieren.

Wieso enthält die Initiative kein Verbot der Enthornung? Dann wäre das ganze Thema doch sehr viel eleganter erledigt?
Das würde nicht viel Sinn machen, denn so würden sich viele gegen die Initiative einsetzen. Es gäbe sicher eine Gegenkampagne, die es jetzt vielleicht nicht gibt. Die Chance, dass das Anliegen angenommen wird, wäre geringer.
Es gibt Landwirtschaftsbetriebe, die es sehr schwer haben mit horntragenden Tieren, weil ihre Ställe und/oder ihr Umgang mit den Tieren ungenügend sind. Es gäbe in solchen Betrieben mehr Verletzungen der Tiere, wenn sie nicht mehr enthornen dürften. Leider braucht es mehr Zeit, bis das auf allen Betrieben möglich ist. Das kann man und soll man nicht erzwingen, sondern fördern.

Sind Hörner, gerade im Umgang mit Jungvieh (Mesen & Rindern), nicht schlicht zu gefährlich?
Nein, man kann diesen Umgang gut lernen, das ist nicht so schwierig. Früher konnten das alle, die mit Rindern zu tun hatten. Auch heute können es alle, die horntragende Tiere halten. Es könnte Sinn machen, Kurse zu organisieren für Tierhalterinnen und Tierhalter, die von enthornten auf behornte Tiere umstellen wollen. In rund einem Tag wäre das Wichtigste gut lernbar.

Doch die Verletzungsgefahr wird grösser.
Hörner beinhalten ein Verletzungsrisiko, das stimmt. Wie vieles andere auch in der Landwirtschaft. Doch mit richtiger Stallplanung und gutem, intensiven Tierbezug kann das minimiert werden.
Ganz wichtig: Die Tierhalterinnen und Tierhalter etnscheiden auch bei Annahme der Initiative weiterhin selbst, ob sie Tiere mit oder ohne Hörner halten.

Es geht doch auch ohne Hörner, wie die 90% entthronten bzw. genetisch hornlosen Tiere belegen. Kann die Natur die Funktion des Hornes ersetzen?
Kühe sind nun mal ausserordentlich anpassungsfähige und starke Tiere. Sie können das Fehlende offenbar recht gut ausgleichen. Man sieht z.B. wie sie - sofern als Kalb enthornt - meistens eine andere, höhere, etwas zugespitztere Stirnbeinform ausbilden als horntragende Tiere. Das haben wir (im Institut für Biologischen Landbau) in einem Schlachthof an über 200 Schädeln gemessen und verglichen. Es ist als würden sie an ihrem Stirnbein alles noch Mögliche in die Höhe formen. Aber ist es richtig von den Tieren zu verlangen, dass sie all unsere Manipulationen ausgleichen? Unseres Erachtens nicht.
Schlimme Fehler werden auch im Stallbau gemacht. Tragen die Tiere keine Hörner, so können die Ställe enger gebaut werden, die Liegeboxen und Fressgitter brauchen weniger Platz. Der Bau ist billiger. Doch schaut man den Tieren in diesen engen Ställen zu, erkennt man, dass es auch für die enthornten nicht passt, dass sie nicht artgemäss abliegen, aufstehen und herumgehen können.
Mit horntragenden Tieren geht das gar nicht. Da müssen die Ställe und Stalleinrichtungen grosszügiger sein. So, wie sie sein müssen für das Rind. Mit der Enthornung täuschen wir uns also über diese Stallbaufehler hinweg, weil wir weniger Verletzungen sehen als mit behornten Tieren. Werden wir wieder mehr horntragende Tiere halten, werden wir auch bessere Ställe bauen.

Zur Bedeutung des Hornes

Wieso ist das Horn wichtig? Es heisst, die Tiere kommunizieren mit ihren Hörnern. Was heisst das genau?
Kühe brauchen es, um miteinander zu kommunizieren. Eine leichte Kopfbewegung zeigt der anderen Kuh schon an, ob sie vorbeigehen darf oder nicht. Ohne Hörner können die Kühe das nicht so klar zeigen und müssen häufiger andere stossen, damit sie das Signal verstehen.
Hörner brauchen die Kühe auch zur Körperpflege. Sie können sich damit z.B. am Rücken kratzen. Und sie kennen einander schon von weitem an der Silhouette, die natürlich stark durch die Hörner geprägt wird.
Im Kuhkampf dienen die Hörner dazu, die Köpfe gegeneinander zu halten, ohne dass sie abrutschen. Da geht es ums Kräftemessen, nicht darum, einander zu verletzen.

Was geschieht im Kopf und dem Horn aus physiologischer Sicht?
Das Horn ist ein sehr lebendiges Organ, das stark durchblutet und innerviert ist (d.h. mit Nerven versehen).  Unter der Hornscheide liegt die Keimschicht der Oberhaut und darunter die Lederhaut und darunter der Knochen, der sogenannte Hornzapfen. Dieser ist porös und innen mit einer Schleimhaut ausgekleidet. Diese Schleimhaut setzt sich von der Stirnhöhle ins Horn fort, ohne Unterbruch. Das Horn gehört physiologisch zur Stirnhöhle. Der Knochenzapfen des Hornes ist übrigens der einzige Knochen des Tieres, der sein ganzes Leben lang wächst.
Bei jedem Atmezug werden auch die Hörner von der durch die Nase streichenden Luft durchlüftet. Da die Atmungsluft der Kuh immer mit Gasen aus dem Pansen gemischt ist (die Kuh rülpst ja jede Minute 1 bis 2 mal, um die Pansengase auszuscheiden), gelangen Pansengase bis in die Höhlen der Knochenzapfen. Zudem wird die Atmungsluft an der Schleimhaut befeuchtet und angewärmt. Darin schwebende Partikel lagern sich an der feuchten Schleimhaut ab und werden wieder nach aussen befördert.
Somit können die bei der Kuh sehr grossen Nasennebenhöhlen die Schleimhautoberfläche stark vergrössern und sind somit bis in die Hornzapfen hinein auch ein wichtiger Bestandteil der Immunabwehr des Atmungsapparates.

Die Demeter-Landwirtschaft spricht dem Horn eine spezielle Bedeutung zu. Welche?
Die Demeter-Landwirtschaft hat ihre Basis im „Landwirtschaftlichen Kurs“ von Rudolf Steiner. Diesen Kurs hielt Steiner 1924 für Landwirte in Form von 8 Vorträgen und Fragestunden.
Ein wichtiger Teil dieses Kurses dreht sich um die Spritzpräparate zur Förderung der Bodenfruchtbarkeit und der Reifung der Pflanzen, sowie um die Kompostpräparate  zur Harmonisierung und Verstärkung des Hofdüngers.
Fast alle Kompostpräparate werden mit Hilfe von Tierorganen und Heilpflanzen hergestellt. Die beiden Spritzpräparate werden mit Kuhhörnern und einerseits Kuhmist, andererseits zermahlenem Quarz hergestellt. Steiner erklärt in diesem Zusammenhang die Funktion der Hörner: Sie sollen die Strömungen nach innen senden, verhindern, dass Kräfteströmungen nach aussen weggehen. So sollen sie auch im Tier dafür sorgen, die Kräfte drin zu behalten und sie bis in den Verdauungsorganismus zurückzustrahlen. Dadurch entstehe viel Arbeit im Verdauungsorganismus.

Zur rechtlichen Umsetzung

Eine Förderung horntragender Tiere in der Bundesverfassung. Macht das Sinn?
Ja, es handelt sich nur um einen Halbsatz als Ergänzung zu Art.104 Abs. 3 Bst. b der Bundesverfassung, nicht um einen neuen Artikel
BV Art 104, Abs.3, Buchstabe b (Ergänzungen sind fett gesetzt)::
Er (der Bund) fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind; dabei sorgt er insbesondere dafür, dass Halterinnen und Halter von Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken finanziell unterstützt werden, solange die ausgewachsenen Tiere Hörner tragen.

Es hätte uns auch besser gefallen, einen neuen Gesetzesartikel dazu zu schaffen. In der Direktzahlungsverordnung hätte die Verankerung der Förderung gut gepasst.
Es gab mehrere Versuche in dieser Richtung, bevor Armin Capaul die Initiative lancierte. Und auch nachdem sie schon eingereicht war, waren wir bereit, nochmals darüber zu diskutieren und die Sache über einen indirekten Gegenvorschlag zu lösen. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates stimmte unserem indirekten Gegenvorschlag Anfang Januar 2018 sogar zu. Leider lehnte die WAK des Ständerates Ende Januar 2018 die Diskussion dazu ab.
So blieb kein anderer Weg als der über die Abstimmung zur Initiative.

Wie wird die Initiative umgesetzt? Gibt es dazu bereits Vorstellungen?
Wir hatten bereits für den indirekten Gegenvorschlag eine Umsetzungsmöglichkeit entworfen. Dort haben wir gesagt, dass der Hörnerbeitrag an die Einhaltung der „RAUS-Richtlinien“ gebunden werden muss: horntragende Tiere sollen doppelte RAUS-Beiträge erhalten. Dies wird sicher auch bei der Umsetzung nach einem JA zur Initiative berücksichtigt. Das heisst, dass alle Tiere, auch die im Anbindestall, im Sommer an 26 Tagen pro Monat auf die Weide gehen und dort fressen müssen und im Winter an 13 Tagen pro Monat rausgelassen werden müssen. Die Hornkuh-Beiträge sollen in gleicher Höhre wie die RAUS-Beiträge ausgerichtet werden. Das heisst: 190 CHF pro Jahr und Kuh / Stier, bzw. 38 CHF pro Ziege / Ziegenbock.

Was enthalten die RAUS-Bestimmungen, die nach Ansicht der InitiantInnen als Bedingung für den Erhalt der Fördergelder eingehalten werden müssen?
Das heisst, dass alle Tiere, auch die im Anbindestall, müssen im Sommer an mindestens 26 Tagen pro Monat auf die Weide gehen und dort mindestens 25% der Ration fressen. Im Winter müssen sie an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf im Freien haben.

Werden aufgrund der Annahme der Hornkuh-Initiative die Anbindeställe nicht wieder zunehmen?
Nein. Wir hatten bereits für den indirekten Gegenvorschlag eine Umsetzungsmöglichkeit entworfen. Dort haben wir gesagt, dass der Hörnerbeitrag an die Einhaltung der „RAUS-Richtlinien“ gebunden werden muss. Dies wird sicher auch bei der Umsetzung nach einem JA zur Initiative berücksichtigt.
Das heisst, dass alle Tiere, auch die im Anbindestall, im Sommer an 26 Tagen pro Monat auf die Weide gehen und dort fressen und im Winter an 13 Tagen pro Monat rausgelassen werden. Diesen Mehraufwand wird auch jeder Betrieb mit Anbindestall haben. Wer neu baut, baut in der Regel einen Laufstall, auch weil es arbeitswirtschaftlich interessant ist.
Man kann auch festhalten, dass ein Anbindestall für die Tiere nichts Schlimmes ist, sofern er gut gebaut ist und sie gemäss RAUS-Programm oft rausgelassen werden.

Zur Ökonomie

Milch oder Fleisch horntragender Tiere kann man doch unter einem speziellen Label verkaufen. So generiert der Tierhalter direkt einen Mehrwert für seinen Mehraufwand, und die Initiative erledigt sich.
Ja, das ist als Zusatz gut. Doch reicht das nicht, weil viele Bauern ihr Fleisch oder ihre Milch an einen Grossabnehmer verkaufen, der nicht zwischen honrtragenden und unbehornten Tieren unterscheidet.
Es ist also richtig und nötig, dass wir als Gesellschaft die LandwirtInnen unterstützen, die den Mehraufwand und die höheren Kosten auf sich nehmen, um horntragende Tiere zu halten. Denn es sieht so aus, dass immer mehr Rassen ganz hornlos gezüchtet werden, obwohl wir sicher noch nicht alle Aspekte der Bedeutung des Horns kennen. Es braucht Betriebe, die die Hörner bewahren helfen. Das kommt den Tieren zugute, zu denen die Hörner ja einfach gehören.
Es gibt auch viele andere Tierwohlaspekte, die der Bund fördert, indem er Betriebe unterstützt, die sie respektieren. Solch ein Aspekt ist das Belassen der Hörner. Zudem ist es wichtig, dass es Leute gibt, die das Knowhow im Umgang mit horntragenden Tieren behalten und pflegen. Dieses Wissen gehört auch zu einem wichtigen Kulturgut, das nicht verloren gehen darf.

Wieso muss in der Landwirtschaft heutzutage fast alles speziell gefördert bzw. entschädigt werden? Reichen der gesunde Menschenverstand und die Tierliebe der Bauernfamilien nicht mehr?
Man muss solche Aspekte wie die Hörner speziell fördern, da sie sonst der Rationalisierung zum Opfer fallen. Leider müssen sehr viele Landwirtschaftsbetriebe scharf rechnen, damit sie finanziell durchkommen. Also sparen sie wo immer möglich.
Stallplätze sind teuer. Und Stallplätze für horntragende Tiere kosten 15 bis 35% mehr als die üblichen für enthornte. Wenn wir die Bauernfamilien, die horntragende Tiere halten, nicht unterstützen, werden es immer weniger.
Man muss heute vieles speziell entschädigen, weil es leider nicht möglich ist, alle Kosten über den Preis abzudecken. Die Produkte unterscheiden sich zu wenig von Billigprodukten aus schlechter Tierhaltung, z.B. auch aus dem EU-Raum, sodass es schwierig ist, gegenüber den Billigprodukten konkurrenzfähig zu bleiben. Mit Labels kann man das ein Stück weit lösen, aber nicht genug, deshalb müssen wir auch als Gesellschaft durch diese Fördermassnahmen mithelfen, dass eine gute Tierhaltung möglich und für die TierhalterInnen finanziell tragbar ist.

Was kostet die Umsetzung der Initiative?
Vorläufig braucht sie keine zusätzliche Finanzierung: sie kann aus dem bisherigen Landwirtschaftsbuget von jährlich 3000 Millionen CHF (3 Milliarden) finanziert werden. Es bräuchte für die Umsetzung ca. 15 Millionen CHF. Die kann man gut von einem anderen Budgetposten (z.B. von den Landschaftsqualitätsbeiträgen) zu der Förderung der Hörner umlagern. Wenn mit der Zeit viel mehr Betriebe horntragende Kühe halten, was ja gut wäre, dann würde der Betrag grösser. Doch er wäre immer noch minim im Vergleich zum gesamten Landwirtschaftsbudget.

Ist die Initiative nicht einfach Ausdruck einer überkommenen Tradition ohne aktuelle Relevanz?
Nein, sicher nicht. Es ist richtig und nötig, dass wir als Gesellschaft die Landwirtinnen und Landwirte unterstützen, die den Mehraufwand und die höheren Kosten auf sich nehmen, um horntragende Tiere zu halten. Denn es sieht so aus, dass immer mehr Rassen ganz hornlos gezüchtet werden, obwohl wir sicher noch nicht alle Aspekte der Bedeutung des Horns kennen. Es braucht Betriebe, die die Hörner bewahren helfen. Das kommt den Tieren zugute, zu denen die Hörner ja einfach gehören.
Es gibt auch viele andere Tierwohlaspekte, die der Bund fördert, indem er Betriebe unterstützt, die sie respektieren. Solch ein Aspekt ist das Belassen der Hörner. Zudem ist es wichtig, dass es Leute gibt, die das Knowhow im Umgang mit horntragenden Tieren behalten und pflegen. Dieses Wissen gehört auch zu einem wichtigen Kulturgut, das nicht verloren gehen darf.

Zu den Gegnern

Bundesrat Schneider Amman findet das Anliegen sympathisch, spricht sich aber dennoch dagegen aus. Welchen Sinn macht das?
Das wissen auch wir nicht. Er findet es wohl zu wenig wichtig und denkt, man habe es bis heute ohne Berücksichtigung der Enthornungsproblematik gemacht. Vielleicht denkt er auch, er habe bis jetzt immer gesagt, der Bund unterstütze die horntragenden Tiere nicht, also wäre es nicht gut, eine Kehrtwende zu machen.

IG Hornkuh, ks/asp 09.18