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Briefe6. Dezember 2010 21. April 2011 30. Juni 2011 26. Januar 2012 15. März 2012 14.Mai 2012 17. Januar 2013 21. Oktober 2013 6. Dezember 2013 25. August 2014 6. Dezember 2019 22. Februar 2021 |
1. Brief6. Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Wie wir aus diversen Medien erfahren haben, sollen die neuen Direktzahlungen ab 2014 neu auch Beiträge für das Tierwohl ausbezahlt werden. Die Tatsache, dass immer weniger Kühe in der Schweiz ohne Hörner leben, stimmt uns nachdenklich. Wir möchten Ihnen deshalb folgenden Vorschlag unterbreiten. Wir freuen uns auf eine positive Stellungnahme und verbleiben mit Daniel Wismer und Armin Capaul
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2. Brief21. April 2011 Lieber Herr Bötsch und Frau Santschi Danke für Ihre Antwort vom 22. Dez. 2010 (von Maya Santschi). Es freut uns natürlich um so mehr, dass der Schweizer Tierschutz unser Einlage vom 6. Dez. 2010, auch zu 100% unterstützt. Mit freundlichen Grüssen Armin Capaul und Daniel Wismer
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3. Brief30. Juni 2011 Stellungnahme zur Vernehmlassung 2014-2017 Sehr geehrte Damen und Herren Sicherheitshalber senden wir, Daniel Wismer und Armin Capaul , Euch diese Zeilen, damit unser Hörnerfranken -Vorschlag nicht vergessen oder verloren geht. Diesen haben wir ans BLW z. h. Manfred Bötsch ja bereits am 6. Dezember 2010 eingeschrieben gesendet, etwas sehr zu früh. Am 21. April 2011 haben wir, dann noch Herrn Manfred Bötsch direkt die Ergänzung dazu gegeben, anlässlich der Nutztiertagung vom STS in Olten, immer noch zu früh. 1. Brief ans BLW 6.12.2010 Für weitere konstruktive Detail-Gespräche für die Umsetzung unserer Idee, stehen wir gerne zur Verfügung und sind auch bereit dazu. Mit freundlichen Grüssen Armin Capaul und Daniel Wismer
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4. Brief26. Januar 2012 Offener Brief an den Bundesrat Sehr geehrter Herr Bundesrat Johann Schneider Ammann Wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 21. Dezember 2011 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik 2014-2017. Mit freundlichen Grüssen Daniel Wismer und Armin Capaul
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5. Brief (als Mail versendet)15. März 2012 Offenes Mail an das Parlament Liebe Parlamentarier und Parlamentarierinnen Seit über einem Jahr setzen wir uns beide für den Erhalt von behornten Kühen und Ziegen ein. Da nur noch ca. 10% der in der Schweizgehaltenen Kühe Hörner tragen, ist es höchste Zeit, dieses wertvolle Naturgut der Schweiz zu erhalten. Leider ist unsere Idee vom Hörnerfranken (Pro Tag = 1 Franken pro Kuh und 20 Rappen pro Ziege) in der aktuellen Diskussion um die Agrar Politik 2014-2017 nirgends in der Botschaft vom Bundesamt für Landwirtschaft an den Bundesrat erwähnt worden. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung für unser Anliegen in der kommenden Agrardebatte. Weitere Informationen finden Sie in den Anhängen, auch sind wir offen für Ihre Fragen. Herzlichen Dank zum voraus für Ihr Engagement Mit lieben Grüssen Daniel Wismer und Armin Capaul
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6. Brief14.Mai 2012 Liebe WAK-Mitglieder |
7. Leserbrief17. Januar 2013 Hörnerfranken ist noch nicht vom Tisch Verschiedene Leute denken der Hörnerfranken sei vom Tisch, das stimmt so eben nicht ganz. Die IG-Hornkuh will momentan die Meinungen von der Bevölkerung und auch von Ihnen mit einbeziehen. So sind wir zurzeit, am Unterschriften sammeln und zählen. Die Bevölkerung finanziert letztlich ja die Direktzahlungen. Dass im Rücklauf der Unterschriftenbogen, eine andere Meinung zum Vorschein kommt, als im Parlament oder beim Schweizer Bauern Verband überrascht uns nicht, aber vielleicht die, die sich gegen den Hörnerfranken wehren. Sicher ist, dass wir die Hörnerfrage neu ins Gespräch gebracht haben und sicher ist auch, dass wir schon längst ruhig wären, wenn unsere Hörnfranken-Idee auch ernst genommen worden wäre. Unter: www valengiron.ch läuft die Hörnerfranken-Petition und die Leute, die da unterschreiben, reden neuerdings eben auch über behornte Tiere und den „Hörnerfranken“, der z.B. bei Google „einige 100 Ergebnisse“ in wenigen Sekunden dazu liefert. Armin Capaul im Namen der IG-Hornkuh
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8. Brief21. Oktober 2013 Sehr geschätzter Herr Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann Schade, dass Sie beim 3. Schweizer Hornfest am 13. Oktober 2013 nicht dabei sein konnten. Wir haben sehr viele positive Reaktionen erhalten zu diesem Fest und vielen Dank geerntet, für unsere Bemühungen für horntragende Tiere. Ihr Bundesrats Kollege, Bundesratspräsident Ueli Maurer hat 2 mal dieses Jahr von Wurzel, Werte und Weitsicht gesprochen. Am Schwing- und Älplerfest und an der OLMA und dies gilt aus unserer Sicht, auch zu der Hörnerfrage: “Wurzel, Werte, Weitsicht!“ Nun, wir gelangen hiermit mit der Bitte an Sie, dass Sie Ihren lieben Mitarbeitern im BLW den Auftrag erteilen, diese bald 3 jährige Hörnerfranken-Geschichte, ernsthaft in die Direktzahlungen ab 2014 einzubauen unter dem Stichwort „Tierwohl“. Es ist für uns schleierhaft, warum das BLW unser Anliegen, in der Botschaft an Sie nicht erwähnt hat, obwohl wir von verschiedenen Organisationen 100 % unterstützt worden sind, bei der Vernehmlassung und der Anhörung zu den Verordnungen. So z.B. vom Schweizer Tierschutz, der Bio-Suisse, VKMB und weiteren Organisationen. Sie haben mir einmal mitgeteilt, dass Sie nichts Wissenschaftliches zur Hörnerfrage haben, wir erlauben uns Ihnen nun solche Unterlagen in den Beilagen zu senden. Mit liaba Grüass
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9. Brief6. Dezember 2013 „Wenn ein Kind eine Kuh zeichnet ohne Hörner, sagt die Mutter: Hörnerfranken-Petition für den Bundesrat Sehr geschätzter Herr Bundesrat Schneider-Ammann Heute, am 6. Dezember 2013, drei Jahre später, trägt Sybille, eine leibhaftige behornte Kuh, die Unterschriften der Hörnerfranken-Petition auf ihrem Rücken zu Ihnen. In Begleitung der drei Ziegen Caroline, Gitza und Lisa sowie dem Samiklaus, Schmutzli und dem Fussvolk. Dass es im Parlament nicht geklappt hat, lag daran, dass die Tierbeiträge abgeschafft wurden und die Bauernvertreter im Affekt Nein gestimmt haben. Von den jährlich 3,5 Milliarden Franken landwirtschaftlicher Direktzahlungen benötigt der Hörnerfranken nach unseren Berechnungen nur 25 Millionen. Der Hörnerfranken gefährdet nicht etwa die Doha-Runde oder die diversen Freihandelsabkommen (China, Europa). Es handelt sich ja um eine Unterstützung für die Unversehrtheit von Tieren, nicht um eine Subvention für ein Produkt. Über 18‘000 Menschen bekennen sich mit ihrer Unterschrift zur Hörnerfranken-Idee. Sie alle hoffen nun zusammen mit dem Hornvieh auf Ihre Einsicht und die des gesamten Bundesrates. Wir wünschen Ihnen frohe und gesegnete Festtage
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10. BriefValengiron, den 25. August 2014 Sehr geehrter Herr Bundesrat Johann Schneider-Ammann Am 20. Dezember 2013 haben wir von Ihnen einen Brief erhalten, nachdem wir die Hörnerfranken Petition mit über 18'000 Unterschriften am 6. Dezember 2013 bei der Bundeskanzlei eingereicht hatten. Die Unterschriften wurden von einer horntragenden Kuh, dem Samichlaus und drei horntragenden Ziegen getragen. In der Zwischenzeit wurden beim BLW von verschiedenen Kantonen Eingaben gemacht für Hornbeiträge bei den Landschafts-Qualität Beiträgen. Auch die wurden kategorisch abgelehnt. Die vielen ermutigenden Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie die guten Medienberichte bestätigen uns, dass wir überhaupt nichts Falsches wollen. Das wurde auch deutlich bei der neusten Umfrage des Westschweizer Migros Magazine Nr.18 vom 28.April 2014, das immerhin eine Auflage von über 500'000 Exemplaren hat. Auf Seite 9 sind 94% der Befragten für Kühe mit Hörner! Nun, wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass die IG Hornkuh am 4. Schweizer Hornfest, am 28. September 2014, die Absicht hat, eine Eidgenössische Volksinitiative unter dem Kurztitel „Hornkuh-Initiative“ zu starten. Das Initiativkomitee besteht aus 4 Bäuerinnen und 4 Bauern, sowie 4 Frauen und 4 Männern aus der übrigen Bevölkerung. Die Komitee Mitglieder stammen aus 15 verschiedenen Kantonen. Sie als Bundesrat haben laut Bundesverfassung Art.104 Abs. 3 Bst. b die Befugnisse und Aufgaben, mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen tierfreundliche Produktionsformen zu fördern ! Sie haben also die Möglichkeit einen Hornbeitrag im Sinne der IG Hornkuh, zu verordnen. Dazu brauchen Sie das Parlament und auch den Bauernverband nicht. Aber uns würde die Unterschriftensammlung erspart. Deshalb hören Sie bitte auf Ihr Herz, oder fragen Sie Ihre Frau (ich muss das manchmal auch!), ob Sie einen nachhaltigen Entscheid „für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere“ als jetziger zuständiger Bundesrat doch noch machen sollten. Wie schön haben Sie doch selber im Ständerat gesagt: „Mir gefallen Kühe mit Hörnern grundsätzlich besser.“- Uns eben auch! Im Namen der IG Hornkuh mit liaba Grüass vom Armin Capaul Selbstverständlich sind auch Sie zum 4. Schweizer Hornfest eingeladen.
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2. Offener Brief an das Bundesamt für Landwirtschaft BLWIG Hornkuh 6. Dezember 2019 Betrifft: Kühe und Ziegen mit Hörner! Vor 9 Jahren schrieb ich den ersten offene Brief, vielleicht mögen Sie sich noch erinnern. Ansonsten können Sie ihn hier nochmals lesen. Am 19. November 2019 erhielt ich den Newsletter vom BLW. Titel: „Das BLW informiert Nr. 38.“ Darin steht tatsächlich unter „Neues Anreizsystem Tiergesundheit“ „Achtung von Würde und Wohlbefinden.“ Worte aus dem Tierschutzgesetz und Bundes-Verfassung! Und weiter: „Gesunde Tiere brauchen keine Antibiotika. Nach diesem Motto plant der Bund in der Agrarpolitik ab 2022 (AP22) die Schaffung eines neuen Anreizsystems zur Tiergesundheit im Rahmen der Direktzahlungen. Hauptziel ist es, die Stärkung der Gesundheit unserer Nutztiere,...“ Auf www.hornkuh.ch erklären wir seit 9 Jahren, was Würde und Wohlbefinden in erster Linie für die Kuh ist! Wir von der IG Hornkuh erwarten nun vom BLW, dass es in seinen Agrarbericht AP22 z.h. des Bundesrats und Parlaments ein neues Anreizsystem „für horntragende Kühe und Ziegen“ im Rahmen der Direktzahlungen mit einplant, unter der „Achtung von Würde und Wohlbefinden!“ Die 45,3% + 19% ergeben zusammen beachtliche 64,3% JA Stimmen für Hörner. Noch am Abstimmungs-Sonntag wurde versichert, bei diesem Resultat müsse jetzt etwas unternommen werden. - Gemacht wurde was? „Kühe, die Hörner haben, nur Gras auf der Weide fressen und nur Heu im Stall, - schaden weder der Umwelt noch dem Klima!“ Ja Kühe, sind anscheinend für das BLW nur noch ein Produktionsfaktor, und für den Metzger, Rohmaterial!“ Mit freundlichen Grüssen Armin Capaul
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Offene Antwort auf den offenen Brief an die IG Hornkuh22. Februar 2021 Liebe Komitee Mitglieder Die IG Hornkuh hat eueren offenen Brief zur Kenntnis genommen und will diesen folgendermassen beantworten: Wir werden, wenn im Bundeshaus demnächst kein Hornbeitrag zustande kommt, die 2. Hornkuh Initiative (Enthornungsverbot) wie geplant starten. Der Initiativ-Text ist bereits bei der Bundeskanzlei zur Überprüfung. Begründung: Am 9. Januar 2018 wurde Regula I. und ich vom Initiativ-Komitee um 9:45 h eingeladen für eine Anhörung bei der vorberatende Kommission WAK-N (Wirtschaft und Abgaben Kommission Nationalrat). Dabei hat uns Toni Brunner mit einem Gegenvorschlag überrascht, dass er den gleichen Gegenvorschlag von Louis Schelbert übernommen habe, einfach ohne Betrag. Wir beide waren ziemlich überrumpelt und stimmten dem nicht sofort zu, wir wollten das im Komitee noch besprochen haben. Die Mehrheit der WAK-N stimmten jedoch diesem Vorschlag zu, vielleicht auch deshalb, weil wir beide naiv und politisch unerfahren waren. Am 19. Januar 2018 schrieb unterdessen der SBV der vorberatende Kommission des Ständerrats (WAK-Ständerat) einen Brief mit der Aufforderung, den indirekten Gegenentwurf zur Hornkuh-Initiative (Pa.Iv.18.400) nicht zu unterstützen, unterzeichnet von Markus Ritter (SBV). Auch so können Brücken gebaut werden! Am 24. Januar 2020 folgte die WAK-S dieser Aufforderung und lehnte diesen Gegenvorschlag ab. Am 31.Januar 2020 war damit für die WAK-N die Sache auch gelaufen. Am 25. November 2018 erreichte die Hornkuh-Initiative über eine Million JA Stimmen 1'145'099 d.h. 45,3%. Laut Vox Analiese stimmten 19% dagegen, weil das nicht in die Verfassung gehöre, obwohl sie für horntragende Kühe und Ziegen sind. Diese beiden Zahlen ergeben zusammen einen JA Anteil von 64,3 % ! Am Abstimmungs-Sonntag auf SRF wurde gesagt, dass bei einem solchen Resultat via Verordnung oder Gesetz etwas gemacht werden muss. Am 24. September 2020 hat Jürg Grossen eine Interpellation eingereicht (20.4108 Interpellation Enthornung von Nutztieren) Am 18. November 2020 folgte die Antwort vom Bundesrat: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) (BBl 2020 3955) am 12. Februar 2020 verabschiedet. Das Geschäft wird zurzeit vom Parlament beraten. Einzig das Parlament hat die Kompetenz, in dieser Phase der AP22+ zusätzliche Massnahmen auf Gesetzesstufe zu beschliessen oder bestehende zu ändern. Die IG Hornkuh hat gehofft, dass wir mit dem Parlament via AP22+ den Hornbeitrag integrieren könnten, aber auch hier hat NR Markus Ritter (SBV) den Ständerat aufgefordert die AP22+ zu sistieren. Im September 2020 ergab darauf hin eine Umfrage bei der IG Hornkuh, Schlussfolgerung und Möglichkeiten:
Im Namen der IG Hornkuh
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