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1. Brief

6. Dezember 2010
An das Bundesamt für Landwirtschaft   Mattenhofstr. 5   3003 Bern


Offener Brief ans Bundesamt für Landwirtschaft  ( BLW)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wie wir aus diversen Medien erfahren haben, sollen die neuen Direktzahlungen ab 2014 neu auch Beiträge für das Tierwohl ausbezahlt werden. Die Tatsache, dass immer weniger Kühe in der Schweiz ohne Hörner leben, stimmt uns nachdenklich. Wir möchten Ihnen deshalb folgenden Vorschlag unterbreiten.
„Bauern die ihren Tieren die Hörner belassen, werden pro GVE mit 1.-- Franken  pro Tag (analog der TVD) honoriert.“ Das ergibt ein Betrag von 365 Franken im Jahr für ein wertvolles Kulturgut, das nicht ganz verloren gehen sollte.
Wir begründen unser Anliegen auch mit dem Umstand, dass z.B. bei Freilaufställen viel mehr Platz pro behorntes Tier notwendig ist. Das bringt höhere Baukosten mit sich oder der Landwirt muss weniger Tiere halten. Ein weiteres Argument ist der intensivere Bezug zum Tier, der mit behornten Nutztieren unabdingbar ist. Auch taucht das Thema Hörner / Enthornen immer wieder als Schlagzeile auf - nicht immer positiv für das Image unserer Landwirtschaft. Vergessen wir die Sicht der Steuerzahlenden nicht, von ihnen erhalten wir die Unterstützung für unsere Direktzahlungen.

Wir freuen uns auf eine positive Stellungnahme und verbleiben mit
freundlichen Grüssen

Daniel Wismer und Armin Capaul

 

2. Brief

21. April 2011

Lieber Herr Bötsch und Frau Santschi

Danke für Ihre Antwort vom 22. Dez. 2010 (von Maya Santschi). Es freut uns natürlich um so mehr, dass der Schweizer Tierschutz unser Einlage  vom 6. Dez. 2010, auch zu 100% unterstützt.
Selbstverständlich möchten wir, dass auch die Ziegen berücksichtigt werden. Da wäre unsere Formel die, pro Tier und Tag  20 Rappen, das ergäbe 1.20 Fr./ GVE  (1 GVE = 6 Tiere) pro Jahr also 438 Franken.
Diese Zeilen sind als Anhang gedacht, zu unserem offenen Brief  vom 6. Dez. 10 und wir bitten Sie diesen dem beizulegen und so einzuordnen.  
Für konstruktive Gespräche stehen wir zur Verfügung und sind auch bereit dazu.

Mit freundlichen Grüssen

Armin Capaul und Daniel Wismer

 

3. Brief

30. Juni 2011
An das Bundesamt für Landwirtschaft Mattenhofstr. 5  3003 Bern

Stellungnahme zur Vernehmlassung 2014-2017

Sehr geehrte Damen und Herren

Sicherheitshalber senden wir, Daniel Wismer und Armin Capaul , Euch diese Zeilen, damit unser Hörnerfranken -Vorschlag nicht vergessen oder verloren geht. Diesen haben wir ans BLW z. h. Manfred Bötsch ja bereits am 6. Dezember 2010 eingeschrieben gesendet, etwas sehr zu früh. Am 21. April 2011 haben wir, dann noch Herrn Manfred Bötsch direkt die Ergänzung dazu gegeben, anlässlich der Nutztiertagung vom STS in Olten, immer noch zu früh.

Das aber die Hörner inzwischen zu so einem Thema werden, wegen zwei Bergbauer hat sicher niemand erwartet. Dabei wollten wir eigentlich nur einen goldigen Mittelweg in die leidige Hörnerdiskussion (enthornen oder nicht) vorschlagen. Ja, und hätten wir diesen Brief am 6. Dez. 2010 nicht öffentlich gemacht, so glauben wir, stände in keiner einzigen Vernehmlassungs- Eingabe etwas für Hörner (Direktzahlungen, Bonus, zusätzlich, erhöhte, etc.).

Nun senden wir Ihnen nochmals als Eingabe folgendes zur Vernehmlassung 2014-2017:

1.    Brief ans BLW   6.12.2010
2.    Brief ans BLW  21. 4.2011

Für  weitere konstruktive Detail-Gespräche für die Umsetzung unserer Idee, stehen wir gerne zur Verfügung und sind auch bereit dazu. 

Mit freundlichen Grüssen

Armin Capaul und Daniel Wismer

 

4. Brief

26. Januar 2012 
An Bundesrat Johann Schneider- Ammann Bundeshaus 3000 Bern

Offener Brief an den Bundesrat

Sehr geehrter Herr Bundesrat Johann Schneider Ammann

Wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 21. Dezember 2011 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik 2014-2017.
„Der König, von und zu Bundesamt für Landwirtschaft hat sich für heute (erstes Schweizer Hornfest am 10. Dez. 2011) brieflich entschuldigen lassen und eine Mitteilung hinterlassen. Seinen persönlichen Beratern gibt er noch Zeit bis Frühling 2012, danach will er mit einem Vorschlag zur Kaiserfamilie von und zu Bundeshaus gehen.
Ja, und die - werden vermutlich auch noch ihre Berater herbeiziehen“.

(Auszug aus der beigelegten Hörnersage)
Und deshalb wenden wir uns an Sie, um Ihnen kurz mitzuteilen, was Sie dem 246  köpfigen Parlament („BeraterInnen“) vortragen können zu unserer Hörnerfranken-Geschichte, falls nötig.
Wir beide setzen uns für behornte Tiere ein! Und sind nicht gegen das Enthornen, darin sind wir mit Ihnen bereits einig.
Am 6. Dezember 2010 haben wir einen offenen Brief ans BLW geschrieben mit der Idee, dass behornte Tiere erhöhte Tierwohl-Direktzahlungen bekommen sollen. Die Begründung liegt beim BLW auf dem Tisch. Unser Vorschlag lautet: 1 Franken pro Kuh und Tag, sowie 20 Rappen pro Ziege und Tag.
Dieser Brief löste ein unerwartet grosses Medienecho aus, sodass innerhalb eines Jahres (7.Jan.11- 6.Jan.12) 467 Meldungen (Print/Web) erschienen, von denen wir Kenntnis haben. 3 Kuhhörner-Umfragen fanden statt (die letzte mit 82% zu unseren Gunsten, am 13.12.2011). Am 30. April 2011 eine internationale Fachtagung in Pany GR „Kühe ohne Hörner, können wir uns das leisten?“ Und weiter gesellten sich auch noch TV/Radio Berichte dazu. Ein Nationaler Hörnerfotowettbewerb und das 1. Schweizer Hornfest lancierten wir ebenfalls, um die Hörnerfrage ins Gespräch zu bringen. Und zu guter Letzt bei der Vernehmlassung 2014-2017 erfuhren wir eine breite Unterstützung bei den eingegangenen Stellungnahmen vom Schweizer Tierschutz, von Bio-Suisse, VKMB, KAG, ProSpeciaRara, etc.
Es würde uns freuen, wenn Sie („als Kaiser“) das Parlament („Ihre Berater-Innen“) überzeugen könnten, von unserem Vorschlag, damit diese der Hörnerfranken-Idee zustimmen können.
Wir planen ein 2. Schweizer Hornfest, und dazu wären Sie dann auch eingeladen, falls es etwas zu festen gibt!

Mit freundlichen Grüssen  

Daniel Wismer und Armin Capaul

 

5. Brief (als Mail versendet)

15. März 2012
Betrifft: Unterstützung für die letzten behornten Kühe und Ziegen der Schweiz

Offenes Mail an das Parlament

Liebe Parlamentarier und Parlamentarierinnen

Seit über einem Jahr setzen wir uns beide für den Erhalt von behornten Kühen und Ziegen ein. Da nur noch ca. 10% der in der Schweizgehaltenen Kühe  Hörner tragen, ist es höchste Zeit, dieses wertvolle Naturgut der Schweiz zu erhalten. Leider ist unsere Idee vom Hörnerfranken (Pro Tag = 1 Franken pro Kuh und 20 Rappen pro Ziege) in der aktuellen Diskussion um die Agrar Politik 2014-2017 nirgends in der Botschaft vom Bundesamt für Landwirtschaft an den Bundesrat erwähnt worden.

Deshalb bitten wir Sie um Ihre Unterstützung für unser Anliegen in der kommenden Agrardebatte. Weitere Informationen finden Sie in den Anhängen, auch sind wir offen für Ihre Fragen.

Herzlichen Dank zum voraus für Ihr Engagement

Mit lieben Grüssen

Daniel Wismer und Armin Capaul

 

6. Brief

14.Mai 2012

Liebe WAK-Mitglieder

Heimat bedeutet für uns mitverantwortlich zu sein, sich auch einmischen. nötigenfalls !

Und das haben wir beide getan mit dem offenen Brief an das BLW am 6. Dez. 2010 zu den neuen Direktzahlungen für die AP 2014-2017 zum Tierwohl-Programm.
Da nur noch ca. 10% der Kühe in der Schweiz behornt sind haben wir vorgeschlagen, dass es für behornte Kühe 1 Franken und pro Ziege 20 Rappen pro Tag Direktzahlungen geben soll, damit in der Schweiz die behornten Tiere nicht ganz aussterben.
 
Um es klarzustellen, wir sind für Hörner und nicht gegen das Enthornen, wie es der Schweizer Bauern Verband uns unterstellt und so verbreitet.

Das hat ein recht grosses positives Echo ausgelöst und wir haben eine breite Unterstützung in der Vernehmlassung im Frühsommer 2011 für unsere Hörnerfranken-Idee erhalten von folgenden Organisationen:

Bio Suisse, Bioterra, Demeter, FiBL, IP SUISSE, kagfreiland, Kleinbauern-Vereinigung, Pro Natura, Schweizer Bergheimat, Schweizer Tierschutz, Stiftung Landschaftsschutz, Stiftung für Konsumentenschutz, SVIL, SVS/BirdLife Schweiz, Vier Pfoten, Vision Landwirtschaft, WWF,TIR (Stiftung für das Tier im Recht), Helvetia Nostra,Animal Life Schweiz, Fondation Franz Weber, AKUT (Aktion Kirche und Tier), ProSpecieRara.

Das BLW hat es in seiner Botschaft an den Bundesrat aber versäumt die Hörnerfranken-Idee zu integrieren, deshalb schrieben wir an Bundesrat Schneider-Ammann auch ein offenen Brief im Dez.2011.

Am 15. März 2012 haben wir auch dem ganzen Parlament (246 einzelne!)  Mail mit 5 Info-Anhänge in den Dateien gesendet und baten um Mithilfe für unser Anliegen.

Am 21. Mai 2012 könnt Ihr nun in der vorberatenden Kommission die Hörnerfranken-Idee in die AP 2014-17 noch aufnehmen und dem Nationalrat so unterbreiten. Die „von Natur aus“ behornten Tiere, wären Euch sehr dankbar, wenn Ihr die Hörnerfranken-Idee mit einbezieht.
                                           
Mit ca. 25 Millionen pro Jahr, würde das Direktzahlungs-Budget nach unserer Berechnung belastet. Die Steuerzahlenden würden diese Hörner-Direktzahlungen sicher voll unterstützen. Die Aufhebung der Beitragsberechtigungs-Grenze nach oben würde dem Bund einiges mehr kosten und die Frage sei hier erlaubt: „woher käme dann dieses Geld?“

Danke und liebe Grüsse vom  

Armin Capaul
auch im Namen der Interessen Gemeinschaft Hornkuh
(c/o Martin Ott, Verein Fintan Fünf, 8462 Rheinau)


7. Leserbrief

17. Januar 2013

Hörnerfranken ist noch nicht vom Tisch

Verschiedene Leute denken der Hörnerfranken sei vom Tisch, das stimmt so eben nicht ganz. Die IG-Hornkuh will momentan die Meinungen von der Bevölkerung und auch von Ihnen mit einbeziehen. So sind wir zurzeit, am Unterschriften sammeln und zählen. Die Bevölkerung finanziert letztlich ja die Direktzahlungen. Dass im Rücklauf der Unterschriftenbogen, eine andere Meinung zum Vorschein kommt, als im Parlament oder beim Schweizer Bauern Verband überrascht uns nicht, aber vielleicht die, die sich gegen den Hörnerfranken wehren.  Sicher ist, dass wir die Hörnerfrage neu ins Gespräch gebracht haben und sicher ist auch, dass wir schon längst ruhig wären, wenn unsere Hörnfranken-Idee auch ernst genommen worden wäre. Unter: www valengiron.ch   läuft die Hörnerfranken-Petition und die Leute, die da unterschreiben, reden neuerdings eben auch über behornte Tiere und den „Hörnerfranken“, der z.B. bei Google „einige 100 Ergebnisse“ in wenigen Sekunden dazu liefert.
Der Hörnerfranken ist also noch nicht vom Tisch.

Armin Capaul im Namen der IG-Hornkuh

 

8. Brief

21. Oktober 2013
Eingeschriebener Offener Brief

An Herr Bundesrat, J.N. Schneider-Ammann, Bundeshaus, 3000 Bern

Sehr geschätzter Herr Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann

Schade, dass Sie beim 3. Schweizer Hornfest am 13. Oktober 2013 nicht dabei sein konnten. Wir haben sehr viele positive Reaktionen erhalten zu diesem Fest und vielen Dank geerntet, für unsere Bemühungen für horntragende Tiere.

Ihr Bundesrats Kollege, Bundesratspräsident Ueli Maurer hat 2 mal dieses Jahr von Wurzel, Werte und Weitsicht gesprochen. Am Schwing- und Älplerfest und an der OLMA und dies gilt aus unserer Sicht, auch zu der Hörnerfrage: “Wurzel, Werte, Weitsicht!“

Nun, wir gelangen hiermit mit der Bitte an Sie, dass Sie Ihren lieben Mitarbeitern im BLW den Auftrag erteilen, diese bald 3 jährige Hörnerfranken-Geschichte, ernsthaft in die Direktzahlungen ab 2014 einzubauen unter dem Stichwort „Tierwohl“.
Wenn Steinhaufen, Wassertümpel, Ufergehölze etc. zur Landschaftsqualität zählen für Direktzahlungen, dann gehören horntragende Kühe und Ziegen sicher auch dazu.

Es ist für uns schleierhaft, warum das BLW unser Anliegen, in der Botschaft an Sie nicht erwähnt hat, obwohl wir von verschiedenen Organisationen 100 % unterstützt worden sind, bei der Vernehmlassung und der Anhörung zu den Verordnungen. So z.B. vom Schweizer Tierschutz, der Bio-Suisse, VKMB und weiteren Organisationen.

Sie haben mir einmal mitgeteilt, dass Sie nichts Wissenschaftliches zur Hörnerfrage haben, wir erlauben uns Ihnen nun solche Unterlagen in den Beilagen zu senden.

Mit liaba Grüass
im Namen der IG-Hornkuh Armin Capaul

 

9. Brief

6. Dezember 2013
Offener Brief an Bundesrat Johann Schneider-Ammann

„Wenn ein Kind eine Kuh zeichnet ohne Hörner, sagt die Mutter:
Du muesch no Hörner zeichnä, dänn gseht mä, dass es ä Chue isch!“

Hörnerfranken-Petition für den Bundesrat

Sehr geschätzter Herr Bundesrat Schneider-Ammann

Heute genau vor drei Jahren, am 6. Dezember 2010, hatten zwei Bergbauern die Idee, aber das wissen Sie ja schon …

Heute, am 6. Dezember 2013, drei Jahre später, trägt Sybille, eine leibhaftige behornte Kuh, die Unterschriften der Hörnerfranken-Petition auf ihrem Rücken zu Ihnen. In Begleitung der drei Ziegen Caroline, Gitza und Lisa sowie dem Samiklaus, Schmutzli und dem Fussvolk.
So bringen wir Ihnen heute 18‘417 Unterschriften von Menschen, die diese „Positivkampagne“ unterstützen.

Dass es im Parlament nicht geklappt hat, lag daran, dass die Tierbeiträge abgeschafft wurden und die Bauernvertreter im Affekt Nein gestimmt haben.
Wir wissen aber, dass der Bundesrat die Kompetenz hat, den Hörnerfranken von sich aus einzuführen. Ein gutes Beispiel für die bundesrätliche Kompetenz ist sicher die Einführung der Sommerzeit.

Von den jährlich 3,5 Milliarden Franken landwirtschaftlicher Direktzahlungen benötigt der Hörnerfranken nach unseren Berechnungen nur 25 Millionen.
(Als Vergleich: Der Milchverarbeiter Emmi hat im Jahr 2012 über 44 Millionen Franken vom Bund erhalten - und Emmi ist ein börsenkotiertes Unternehmen).

Der Hörnerfranken gefährdet nicht etwa die Doha-Runde oder die diversen Freihandelsabkommen (China, Europa). Es handelt sich ja um eine Unterstützung für die Unversehrtheit von Tieren, nicht um eine Subvention für ein Produkt.

Über 18‘000 Menschen bekennen sich mit ihrer Unterschrift zur Hörnerfranken-Idee. Sie alle hoffen nun zusammen mit dem Hornvieh auf Ihre Einsicht und die des gesamten Bundesrates.

Wir wünschen Ihnen frohe und gesegnete Festtage

Im Namen der IG Hornkuh
Armin Capaul, Bergbauer

 

10. Brief

Valengiron, den 25. August 2014
Eingeschriebener offener Brief an Herrn BR  J. Schneider-Ammann

Sehr geehrter Herr Bundesrat Johann Schneider-Ammann

Am 20. Dezember 2013 haben wir von Ihnen einen Brief erhalten, nachdem wir die Hörnerfranken Petition mit über 18'000 Unterschriften am 6. Dezember 2013 bei der Bundeskanzlei eingereicht hatten. Die Unterschriften wurden von einer horntragenden Kuh, dem Samichlaus und drei horntragenden Ziegen getragen.
In Ihrer Antwort schrieben Sie, dass das Parlament ein Beitrag für behornte Kühe abgelehnt hat. Aber, dass wir gerade wegen diesem Parlamentsbeschluss diese Petition durchführten, scheint Ihnen entgangen zu sein.

In der Zwischenzeit wurden beim BLW von verschiedenen Kantonen Eingaben gemacht für Hornbeiträge bei den Landschafts-Qualität Beiträgen. Auch die wurden kategorisch abgelehnt.
Und wir fragen uns natürlich, was steckt da wohl dahinter?

Die vielen ermutigenden Rückmeldungen aus der Bevölkerung sowie die guten Medienberichte   bestätigen uns, dass wir überhaupt nichts Falsches wollen.

Das wurde auch deutlich bei der neusten Umfrage des Westschweizer Migros Magazine Nr.18 vom 28.April 2014, das immerhin eine Auflage von über 500'000 Exemplaren hat. Auf Seite 9 sind  94% der Befragten für Kühe mit Hörner!

Nun, wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass die IG Hornkuh am 4. Schweizer Hornfest, am 28. September 2014, die Absicht hat, eine Eidgenössische Volksinitiative unter dem Kurztitel „Hornkuh-Initiative“ zu starten. Das Initiativkomitee besteht aus 4 Bäuerinnen und 4 Bauern, sowie 4 Frauen und 4 Männern aus der übrigen Bevölkerung. Die Komitee Mitglieder  stammen aus 15 verschiedenen Kantonen.

Sie als Bundesrat haben laut Bundesverfassung Art.104 Abs. 3 Bst. b die Befugnisse und Aufgaben, mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen tierfreundliche Produktionsformen zu fördern ! Sie haben also die Möglichkeit einen Hornbeitrag im Sinne der IG Hornkuh, zu verordnen. Dazu brauchen Sie das Parlament und auch den Bauernverband nicht. Aber uns würde die Unterschriftensammlung erspart.

Deshalb hören Sie bitte auf Ihr Herz, oder fragen Sie Ihre Frau (ich muss das manchmal auch!), ob Sie einen nachhaltigen Entscheid „für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere“ als jetziger zuständiger Bundesrat doch noch machen sollten.

Wie schön haben Sie doch selber im Ständerat gesagt: „Mir gefallen Kühe mit Hörnern grundsätzlich besser.“- Uns eben auch!

Im Namen der IG Hornkuh mit liaba Grüass vom Armin Capaul

Selbstverständlich sind auch Sie zum 4. Schweizer Hornfest eingeladen.

 

 

 

2. Offener Brief an das Bundesamt für Landwirtschaft BLW

IG Hornkuh 6. Dezember 2019
Eingeschrieben, an das BLW, Bundesamt für Landwirtschaft, Schwarzenburgstrasse 165, 3003 Bern

Betrifft: Kühe und Ziegen mit Hörner!

Vor 9 Jahren schrieb ich den ersten offene Brief, vielleicht mögen Sie sich noch erinnern. Ansonsten können Sie ihn hier nochmals lesen.
Was ich mit der Interessen-Gemeinschaft Hornkuh in der Zwischenzeit alles dafür gemacht und versucht habe, können Sie bei mir im Archiv in den 6’434 Medienmeldungen nachschauen.
Am 25. November 2018 wurde schliesslich über die Hornkuh-Initiative abgestimmt. Ein Gegenvorschlag wurde abgelehnt. Über eine Million (1'145'099 d.h. 45,3% JA) der Stimmberechtigten wollen demnach Kühe mit Hörner, die wissenschaftliche Studie zu Langzeitschmerzen bei Kälbern, wurde wissentlich erst 12 Tage nach der Abstimmung veröffentlich. 19% stimmten NEIN, obwohl Sie für „ganze“ Kühe sind, aber es gehöre nicht in die Bundesverfassung. (Es gibt bis jetzt keine andere Möglichkeit als eine Verfassungs-Initiative!) Im März 2019 hat die IG Hornkuh und andere Organisationen ein klares JA zu horntragenden Kühen in der Vernehmlassung zu AP22 gefordert. Am 20. Oktober 2019 waren Parlamentswahlen. Einige Sitze dazu gewonnen haben die, die offiziell und öffentlich mit einem JA die Hornkuh Initiative unterstützt hatten: Die Grünen und Grün Liberalen!

Am 19. November 2019 erhielt ich den Newsletter vom BLW. Titel: „Das BLW informiert Nr. 38.“ Darin steht tatsächlich unter „Neues Anreizsystem Tiergesundheit“ „Achtung von Würde und Wohlbefinden.“ Worte aus dem Tierschutzgesetz und Bundes-Verfassung! Und weiter: „Gesunde Tiere brauchen keine Antibiotika. Nach diesem Motto plant der Bund in der Agrarpolitik ab 2022 (AP22) die Schaffung eines neuen Anreizsystems zur Tiergesundheit im Rahmen der Direktzahlungen. Hauptziel ist es, die Stärkung der Gesundheit unserer Nutztiere,...“ Auf www.hornkuh.ch erklären wir seit 9 Jahren, was Würde und Wohlbefinden in erster Linie für die Kuh ist!

Wir von der IG Hornkuh erwarten nun vom BLW, dass es in seinen Agrarbericht AP22 z.h. des Bundesrats und Parlaments ein neues Anreizsystem „für horntragende Kühe und Ziegen“ im Rahmen der Direktzahlungen mit einplant, unter der „Achtung von Würde und Wohlbefinden!“ Die 45,3% + 19% ergeben zusammen beachtliche 64,3% JA Stimmen für Hörner. Noch am Abstimmungs-Sonntag wurde versichert, bei diesem Resultat müsse jetzt etwas unternommen werden. - Gemacht wurde was?

„Kühe, die Hörner haben, nur Gras auf der Weide fressen und nur Heu im Stall, - schaden weder der Umwelt noch dem Klima!“
„Und hornlos gezüchtete, entwürdigte und entstellte Kühe, werden kaum ganzheitliche und gesunde Lebensmittel hergeben!“

Ja Kühe, sind anscheinend für das BLW nur noch ein Produktionsfaktor, und für den Metzger, Rohmaterial!“

Mit freundlichen Grüssen Armin Capaul
Im Namen der IG Hornkuh und den 1'145'099 JA Stimmen zu „ganzen“ Kühen, am 25. Nov. 2018

 

Offene Antwort auf den offenen Brief an die IG Hornkuh

22. Februar 2021
An das Komitee gegen das Enthornungsverbot

Liebe Komitee Mitglieder

Die IG Hornkuh hat eueren offenen Brief zur Kenntnis genommen und will diesen folgendermassen beantworten:

Wir werden, wenn im Bundeshaus demnächst kein Hornbeitrag zustande kommt, die 2. Hornkuh Initiative (Enthornungsverbot) wie geplant starten. Der Initiativ-Text ist bereits bei der Bundeskanzlei zur Überprüfung.

Begründung:
Am 19. Mai 2017 wurde ich in die Arena zu Jonas Projer eingeladen als Gast. Mit von der Partie u.a. waren an den Pulten Markus Ritter, Präsiden vom Schweizer Bauern Verband (SBV) und Hansuli Huber vom Schweizer Tierschutz (STS), der sagte: „Wenn es so sei, müsse das Enthornen verboten werden.“ Markus Ritter sagte, er wolle Brücken bauen zu meinem Anliegen, mit Strukturverbesserungen, diese Hörnerfrage gehöre nicht in die Verfassung, aber via Verordnung sei dies möglich, dazu brauche es keine Initiative. (Es gibt nur Verfassungs-Initiativen).

Am 9. Januar 2018 wurde Regula I. und ich vom Initiativ-Komitee um 9:45 h eingeladen für eine Anhörung bei der vorberatende Kommission WAK-N (Wirtschaft und Abgaben Kommission Nationalrat). Dabei hat uns Toni Brunner mit einem Gegenvorschlag überrascht, dass er den gleichen Gegenvorschlag von Louis Schelbert übernommen habe, einfach ohne Betrag. Wir beide waren ziemlich überrumpelt und stimmten dem nicht sofort zu, wir wollten das im Komitee noch besprochen haben. Die Mehrheit der WAK-N stimmten jedoch diesem Vorschlag zu, vielleicht auch deshalb, weil wir beide naiv und politisch unerfahren waren.

Am 19. Januar 2018 schrieb unterdessen der  SBV der vorberatende Kommission des Ständerrats (WAK-Ständerat) einen Brief mit der Aufforderung, den indirekten Gegenentwurf zur Hornkuh-Initiative (Pa.Iv.18.400) nicht zu unterstützen, unterzeichnet von Markus Ritter (SBV). Auch so können Brücken gebaut werden!

Am 24. Januar 2020 folgte die WAK-S dieser Aufforderung und lehnte diesen Gegenvorschlag ab.

Am 31.Januar 2020 war damit für die WAK-N die Sache auch gelaufen.

Am 25. November 2018  erreichte die Hornkuh-Initiative über eine Million JA Stimmen 1'145'099 d.h. 45,3%. Laut Vox Analiese stimmten 19% dagegen, weil das nicht in die Verfassung gehöre, obwohl sie für horntragende Kühe und Ziegen sind. Diese beiden Zahlen ergeben zusammen einen JA Anteil von 64,3 % ! Am Abstimmungs-Sonntag auf SRF wurde gesagt, dass bei einem solchen Resultat via Verordnung oder Gesetz etwas gemacht werden muss.

Am 24. September 2020 hat Jürg Grossen eine Interpellation eingereicht (20.4108 Interpellation Enthornung von Nutztieren)

Am 18. November 2020 folgte die Antwort vom Bundesrat: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) (BBl 2020 3955) am 12. Februar 2020 verabschiedet. Das Geschäft wird zurzeit vom Parlament beraten. Einzig das Parlament hat die Kompetenz, in dieser Phase der AP22+ zusätzliche Massnahmen auf Gesetzesstufe zu beschliessen oder bestehende zu ändern.

Die IG Hornkuh hat gehofft, dass wir mit dem Parlament via AP22+ den Hornbeitrag integrieren könnten, aber auch hier hat NR Markus Ritter (SBV) den Ständerat aufgefordert die AP22+ zu sistieren.
Auch das ist eine Form von Brücken!

Im September 2020 ergab darauf hin eine Umfrage bei der IG Hornkuh,
via Mitternachts Newsletter Nr. 86, dass 72,6 % eine 2. Hornkuh Initiative (ein Enthornungsverbot) wollen.

Schlussfolgerung und Möglichkeiten:

  • Die IG Hornkuh bereitet die 2. Hornkuh Initiative weiter vor.
  • Wir von der IG Hornkuh meinen es ernst !
  • Wer keine neue Initiative will, soll dafür sorgen, dass im Bundeshaus auf welchen Wegen auch immer (Verordnung, Gesetz) die entsprechenden Fortschritte beschlossen werden.
  • Wenn das Parlament oder der Bundesrat doch noch demnächst einen genügend hohen Hornbeitrag einführt, welcher einer Werterhaltung der Kuhhörner und Ziegenhörner entspricht, überlegen wir uns allenfalls auf die 2. Hornkuh-Initiative zu verzichten oder sie zu stoppen.
  • 2 Jahre sind nun vorbei seit den Versprechungen am Abstimmungs-Sonntag. Doch ewig lassen wir uns nicht hinhalten und auf der Nase, beziehungsweise dem Horn, herumtanzen.

Im Namen der IG Hornkuh
Armin Capaul (Drehscheibe)