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Konterung der Bundesratsargumente

Die Argumente des Bundesrats gemäss seinem Abstimmungsbüchlein
 - und was das Initiativkomitee dazu sagt (kursiv)

Die Hornkuh-Initiative verlangt, dass Halterinnen und Halter von ausgewachsenen Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Ziegenböcken mit Hörnern einen Beitrag erhalten. Das könnte falsche Anreize schaffen und letztlich den Tieren mehr schaden als nützen. Zudem würde die Eigenverantwortung der Landwirtin nen und Landwirte eingeschränkt. Der Bundesrat lehnt die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab:

Tieren würde es nicht besser gehen
Das Entfernen der Hörner bei Kühen und Ziegen mag von vielen als ein schwerer Eingriff empfunden werden. Gemäss Tierschutzgesetzgebung ist der Eingriff aber erlaubt, weil er das Tierwohl nach heutigem Stand des Wissens nicht übermässig beeinträchtigt. Andere Aspekte wie Bewegung, Sozialkontakte und der Umgang der Halterin oder des Halters mit den Tieren sind entscheidender. Gerade diese Vorteile für das Tierwohl könnten bei einer Annahme der Initiative jedoch in Frage gestellt werden: Da behornte Tiere in Ställen mit Anbindehaltung weniger Platz beanspruchen als in Freilaufställen, könnte ein Hornbeitrag dazu führen, dass sich Landwirtinnen und Land wirte bei Neu-¬ und Umbauten von Ställen vermehrt für die Anbindehaltung entscheiden. Diese Haltungsform schränkt die Bewegungsfreiheit und die Sozialkontakte ein und bedeutet für die Tiere somit eine grössere Beeinträchtigung als das Enthornen.

Der Bundesrat redet hier die Probleme klein und stellt die möglichen Folgen einseitig dar.
„Nicht übermässig“ problematische Enthornung:
Gemäss Untersuchung der Universität Bern leiden über 20% der Kälber nach ihrer Enthornung mit dem Brenneisen sogar noch nach 3 Monaten unter Langzeitschmerzen. Über eine längere Zeit wurde die Problematik noch nicht untersucht. Bei Zicklein ist das Enthornen noch problematischer und sie ertragen die notwendige Narkose schlecht. Immer wieder sterben Tiere wegen des Enthornens.


Befürchtete Zunahme der Anbindehaltung:
Der Bundesrat tut, als ob nicht bereits Umsetzungsvorschläge vorliegen. Das Initiativkomitee wie auch die Wirtschaftskommission des Nationalrates wollen zur Umsetzung eine Verknüpfung der Initiative mit den Bestimmungen des landwirtschaftlichen RAUS-Programmes. Das heisst, dass alle Tiere, auch die im Anbindestall, im Sommer an 26 Tagen pro Monat auf die Weide gehen und dort fressen und im Winter an 13 Tagen pro Monat rausgelassen werden. Diesen Mehraufwand wird auch jeder Betrieb mit Anbindestall haben. Wer zudem neu baut, baut in der Regel ohnehin einen Laufstall, weil es arbeitswirtschaftlich interessant ist.


Nicht zu vergessen: 15 Schweizer Organisationen  auf den Gebieten Tierschutz, Natur- & Umweltschutz sowie Landwirtschaft empfehlen ein JA!


Hörner erhöhen die Verletzungsgefahr
Tiere mit Hörnern können sich gegenseitig verletzen. Besonders die schwächeren Tiere einer Herde sind gefährdet. Auch für die Landwirtinnen und Landwirte sind Tiere mit Hörnern gefährlicher als Tiere ohne Hörner. Je mehr Tiere mit Hörnern gehalten werden, desto höher ist also die Unfallgefahr für Mensch und Tier.

Die Entscheidung, ob man Tiere mit oder ohne Hörner halten will, liegt auch bei Annahme der Initiative und wie schon heute bei den Tierhaltern. Sie können - wie schon heute – selbst entscheiden, welche Risiken sie eingehen wollen.
Es ist aber kulturell wichtig, dass wir das Wissen zum richtigen Umgang mit horntragenden Tieren erhalten und dies ist nur in der praktischen Arbeit möglich. Deshalb ist es sinnvoll, diejenigen Personen zu unterstützen, die dieses Wissen weiterhin pflegen und weitergeben. Denn heute schon ist die Enthornung bei einzelnen Tierarten verboten und heute schon kennen sich nur noch wenige Leute damit aus.
Und übrigens: Bauern heisst in und mit der Natur arbeiten. Das bringt nun mal Risiken mit sich, wobei der Umgang mit Maschinen gemäss Unfallstatistik die mehrfach grösseren Gefahren birgt.


Kosten der Umsetzung
Je nachdem, wie die Initiative konkret umgesetzt würde, müsste der Bund zwischen 10 und 30 Millionen Franken pro Jahr einsetzen. Diesen Betrag könnte er zwar über die bestehenden Kredite für die Landwirtschaft finanzieren. Dies würde aber zu Kürzungen in anderen Bereichen der Landwirtschaft führen. Zudem wäre die Erfassung der Tiere mit Hörnern für Bund und Kantone mit einem beachtlichen Aufwand und mit Kosten verbunden.

Wird die Initiative so umgesetzt, wie es die Initiative vorgibt und das Initiativkomitee bereits präzisiert hat, wird die Förderung nur für erwachsene Kühe und Stiere, bzw. Ziegen und Ziegenböcke ausgerichtet. Dafür braucht es 15 Mio. Franken. Wenn diese im landwirtschaftlichen Gesamtbudget nicht umplatziert werden können, läuft etwas schief in Parlament und Verwaltung. Denn das jährliche Landwirtschaftsbudget beträgt 3000 Mio. Franken, das sind 200 mal mehr.


Unternehmerische Eigenverantwortung
Ob auf einem Hof Tiere mit Hörnern oder ohne Hörner gehalten werden, kann am besten die Landwirtin oder der Landwirt selber entscheiden. Sie oder er kennt die Platzverhältnisse und die Tiere am besten. Es ist nicht Sache des Bundes, die unternehmerische Freiheit von Landwirtinnen und Landwirten einzuschränken, indem diese mit einem Beitrag zur Haltung von Kühen und Ziegen mit Hörnern animiert werden. Das würde der Stossrichtung der Agrarpolitik hin zu mehr unternehmerischer Eigenverantwortung widersprechen.

Der Bundesrat verwirrt die Leserinnen und Leser auch hier.
Die Initiative lässt weiterhin alle Entscheidungsfreiheit bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern. Die Bauern entscheiden auch bei einem JA über Enthornung oder nicht; genau wie heute.

Was ein JA aber deutlich verbessert:
Wer die Mehrarbeit und Mehrkosten der Tierhaltung mit Hörnern auf sich nimmt, wird fair dafür entschädigt. Denn sie brauchen mehr Aufmerksamkeit und grössere Ställe. Darum sind die Hornbeiträge wichtig, denn gerade die kleinen und mittleren Bauernbetriebe müssen scharf kalkulieren.


Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» abzulehnen.

Liest man die Argumentation des Bundesrats, erhält man den Eindruck, dass er eigentlich sagen will:  Wir im Bundesrat waren von Beginn weg dagegen, weil wir die schmerzhafte Enthornung und das Verschwinden horntragender Tiere als Nebenwirkung der Nutztierhaltung betrachten. Wir im Bundesrat haben auch kein Interesse an einer leicht anderen Verteilung der Landwirtschaftssubventionen.


Darum: Stimmt JA.
Denn Kühe würden Hörner tragen. Und Ziegen erst!